![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Ortsfamilienbuch RühleDieses Online-OFB wurde ursprünglich von Heinz-Josef Steinkamp bearbeitet. Nach seinem Tod am 17.10.2015 hat Hermann Friese die Bearbeitung übernommen. Das Dorf Rühle wird am 27.01.1241 erstmals urkundlich erwähnt, gehört aber im Emsland mit Sicherheit zu den ältesten Siedlungen, die spätestens in sächsischer Zeit entstanden sind. Rühle liegt im nordwestlichen Teil des Altkreises Meppen des heutigen Landkreises Emsland im Bundesland Niedersachsen der Bundesrepublik Deutschland und gehörte bis zum 31.12.1963 zum Kirchspiel Meppen, St. Vitus. Die Gemeinde Rühle bestand bis zum 31.12.1969 aus den Ortsteilen Rühle, Rühlerfeld und Rühlermoor und hatte eine Größe von 2208 Hektar. Die Grenze bildete nach Osten die Ems, nach Norden die Gemeinde Klein Fullen, nach Westen die Gemeinde Rühlertwist (bis zum Jahre 1788 gehörte auch diese Gemeinde zu Rühle) und nach Süden die Gemeinde Klein Hesepe. Im Zuge der Gemeindereformen wurde Rühle 1970 mit Klein Fullen, Groß Fullen und Versen zur neuen Einheitsgemeinde Emslage zusammengelegt. Am 01.01.1974 wurde Emslage wieder aufgelöst und der Ortsteil Rühle wurde in die Stadt Meppen eingemeindet (bis auf den Bereich westlich der Süd-Nord-Straße, der jetzt zur Gemeinde Twist gehört). Seitdem ist Rühle eine Ortschaft (mit Ortsvorsteher) der Stadt Meppen. Der alte Siedlungskern von Rühle ist ca. 3 km Luftlinie vom Stadtmittelpunkt von Meppen entfernt. Heute hat Rühle ca. 1.400 Einwohner. Das Dorfbild wird nach wie vor von der Landwirtschaft geprägt, obwohl die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe inzwischen auf weniger als 10 zurückgegangen ist. In dieser Datenbank, die weiter ausgebaut werden soll, sind momentan ca. 9.000 Personen enthalten. Ergänzungen und Korrekturen sind ausdrücklich erwünscht. Quellen dieses Ortsfamilienbuchs sind, soweit die Veröffentlichung erlaubt ist, z.B.: |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||