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Ortsfamilienbuch Neipperg

1. Geographische und historische Einordnung

Neipperg, heute ein Ortsteil von Brackenheim im Landkreis Heilbronn, liegt im Zabergäu am Westabhang des Heuchelbergs. Das Dorf entwickelte sich um 1200 als Burgweiler unterhalb der Burg Neipperg, die auf dem Heidelberg thront, einem südlichen Ausläufer des Heuchelbergs. Burg und Siedlung bilden eine topographische Einheit, wobei die Burganlage mit ihren zwei markanten Bergfrieden das Ortsbild bis in die Gegenwart prägt.

Die Entstehung von Burg und Dorf steht in engem Zusammenhang mit dem gleichnamigen Adelsgeschlecht. Der Name Neipperg erscheint erstmals 1241 mit einem Reinbot von Neipperg in einer Urkunde des Klosters Maulbronn. Die Ortschaft selbst wird 1285 erstmals genannt. Die Herren von Neipperg stammten von den edelfreien Herren von Schwaigern ab und treten früh als Ortsherren, Zeugen und Vertragspartner auf. Die ältesten urkundlich belegten Lehensinhaber der Burg sind die Brüder Wilhelm und Konrad von Neipperg, die 1304/06 vom Bistum Würzburg mit der Burg und umliegenden Gütern belehnt wurden.

Der Ortsname ist seit dem Hochmittelalter in zahlreichen Schreibvarianten überliefert, darunter Niberch (1241), Niberc (1246, 1290), Nyperch (1279), Nitperg (1281, 1288, 1302, 1473), Nipperg (1366) und Nytperg (1480). Zur Namensherkunft wurden verschiedene Deutungsansätze vorgebracht: eine Ableitung von „Neuberg" (althochdeutsch niuwiuperac), eine Verbindung zu „nid/nit" im Sinne von Streit oder Trutz sowie weitere etymologische Herleitungen. Die Vielfalt der überlieferten Formen verweist auf die frühe und uneinheitliche schriftliche Dokumentation.

Die Herrschaftsverhältnisse im Ort waren über längere Zeit durch geteilte Rechte geprägt. Neipperg befand sich teils im Besitz der Herren von Neipperg, teils im Besitz der Grafen von Württemberg. Bereits 1321 veräußerte Engelhard von Weinsberg seinen Anteil an der Burg an die Wirtemberger. Weitere Anteile wechselten im 14. Jahrhundert mehrfach den Besitzer. Für die Untertanen bestanden vielfältige Abhängigkeits- und Lehensverhältnisse gegenüber beiden Grundherren. Im 14. und 15. Jahrhundert konnten die Neipperger ihren Besitz durch württembergische, pfälzische und badische Lehen im Zabergäu und im Kraichgau vergrößern. 1431 erhielten sie den Blutbann verliehen und wurden damit reichsunmittelbar. 1726 erfolgte die Erhebung in den Reichsgrafenstand.

Kirchlich bestand in Neipperg zunächst eine der heiligen Katharina geweihte Kapelle, die als Filiale der Martinskirche in Meimsheim diente. 1476 wurde sie zur eigenständigen Pfarrkirche erhoben. Das Patronatsrecht lag bei der Ortsherrschaft, den Herren von Neipperg, die um 1530 die Reformation in ihrem Herrschaftsbereich durchführten. Die Pfarrei und ihre Gemeinde blieben auch dann evangelisch, als die Neipperger Freiherren und späteren Grafen um 1717 wieder zum katholischen Glauben übertraten. Im Zuge der Mediatisierung zu Beginn des 19. Jahrhunderts kam die Pfarrei zunächst zum Dekanat Heilbronn, ab 1812 zum Dekanat Brackenheim.

Der Dreißigjährige Krieg bedeutete für Neipperg einen tiefen Einschnitt. Französische Truppen vernichteten die Kirchenbücher. Das Dorf wurde menschenleer. Viele Einwohner flohen, andere starben in Brackenheim, Schwaigern und Bönnigheim. 1634 allein verstarben 35 Neipperger in Brackenheim. Lange Zeit war kein Ortspfarrer mehr vorhanden. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts setzte eine Phase des Wiederaufbaus ein, die mit Zuwanderung und einer allmählichen Stabilisierung der Verhältnisse verbunden war. Die Franzosenkriege des späten 17. Jahrhunderts brachten erneut Belastungen durch Kontributionszahlungen und Einquartierungen.

Nach 1805 kam Neipperg im Rahmen der Mediatisierung als selbständiger Ort zum Königreich Württemberg und wurde dem Oberamt Brackenheim zugeordnet. Bis in das 19. Jahrhundert blieb der Ort landwirtschaftlich geprägt, wobei der Weinbau einen bedeutenden Anteil hatte. Knapp die Hälfte der Gemeindemarkung befand sich im Besitz der Grafen von Neipperg.

Die sozialen, wirtschaftlichen und familiären Strukturen der Bevölkerung lassen sich vor allem über die kirchliche Überlieferung erschließen. Die Kirchenbücher der evangelischen Pfarrei Neipperg bilden die zentrale Grundlage für die Rekonstruktion der Orts- und Familiengeschichte. Sie umfassen Taufen ab 1647, Heiraten ab 1666 und Begräbnisse ab 1702.


2. Quellenbasis und methodische Hinweise

Das Ortsfamilienbuch Neipperg beruht auf den evangelischen Kirchenbüchern der Kirchengemeinde Neipperg (Dekanat Brackenheim). Ausgewertet wurden die Taufregister (1647–1790), die Eheregister (1666–1807) sowie das Totenregister (1702–1807).

Die Datengrundlage bilden quellennahe Abschriften der Kirchenbücher von Dr. Otfried Kies. Es handelt sich überwiegend um Arbeitsabschriften und nicht um Digitalisate der Originalregister. Bei Unklarheiten oder besonderen Auffälligkeiten wurde wiederholt das Original herangezogen, um Lesarten zu überprüfen oder Einträge zu präzisieren.

Unterschiedliche historische Namensschreibweisen wurden für das Ortsfamilienbuch mithilfe einer Mappingliste systematisch normalisiert. Die ursprünglichen Schreibweisen von Namen, Berufsbezeichnungen, Todesursachen sowie weitere Bemerkungen wurden in der GEDCOM-Datei in benutzerdefinierten Tags vollständig erhalten.

Zusätzlich zu den strukturierten Daten sind die Kirchenbucheinträge im Wortlaut hinterlegt. Dies stellt sicher, dass sowohl die Namensnormalisierung als auch die Zuordnung von Familienmitgliedern (Väter, Partner, Kinder) jederzeit anhand der Originalquelle überprüft werden kann.

Zur Unterstützung der Datenerfassung, Aufbereitung, Strukturierung und Plausibilitätsprüfung kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die fachliche Bewertung, quellenkritische Kontrolle und endgültige Verantwortung für Inhalt und Zuordnung lagen dabei durchgehend beim Bearbeiter.


3. Ortsgeschichtlich interessante Einträge aus den Kirchenbüchern von Neipperg (1647–1790)

Die Kirchenbücher von Neipperg enthalten zahlreiche Randbemerkungen und erläuternde Zusätze, die über reine Personenangaben hinausgehen. Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich aus einzelnen Einträgen soziale Ordnung, Konflikte, Mobilität und Alltagswirklichkeit des Dorfes erschließen lassen.


Herrschaft, Geistlichkeit und soziale Ordnung

1658: „Baron Philipp Ludwig von Neipperg mit seiner Tochter Margaretha Elisabetha als Gevatter“
1661: „Juncker Bernhard als Gevatter bey Wolff Aarons Kind, Weingärtner alhier“
1672: „Die Juncker Philipp Ludwig und Ludwig Bernhard beyde Gevatter“
1684: „Fräulein Ursula Margretha als Tauffpatin“

Die wiederholte Übernahme von Taufpatenschaften durch Mitglieder der Herrschaftsfamilie war keine bloße Formalität. Patenschaften begründeten ein geistliches Verwandtschaftsverhältnis und verpflichteten zur Fürsorge. Das persönliche Erscheinen des Ortsherrn oder seiner Angehörigen am Taufstein demonstrierte Nähe und festigte zugleich die paternalistische Ordnung der frühen Neuzeit.

Adelige Heiraten in Neipperg

21.11.1670: Freiherr Friedrich Jacob von Reischach auf Nussdorf (fürstl. württemb. Forstmeister)

09.07.1672: Freiherr Johann Dieterich von und zu Gemmingen mit Juliana Margaretha von und zu Neipperg


Uneheliche Kinder, Sexualmoral und Strafe

1672: „Maria, Barthle Jägers, ains Seuhirten alhier, ledige Tochter, ain unehelich Kind, der Vatter ist unbekandt. NB zu Vierfeld gebrannt.“

Der knappe Nachtrag „zu Vierfeld gebrannt“ ist eine seltene direkte Erwähnung einer Hinrichtung im Kirchenbuch. Der Anlass wird nicht genannt; möglich sind Kapitalverbrechen wie Kindsmord oder Hexerei. Das Kind wurde dennoch getauft und galt damit zumindest geistlich als gerettet.


1786: „Die zum 2tenmal geschwächte Dorothea Fränklerin, ledig, ex incestu mit ihrem leiblichen Schwager, Friedrich Hermann, der es tantum mit vieljähriger Zuchthausstraffe abbüßen dürffen, sie aber am 21. Jun. 1786 der Grafschafft verwiesen.“

Der Eintrag dokumentiert einen schweren Inzestfall. Die unterschiedliche Bestrafung ist bezeichnend: Der Mann erhielt Zuchthaus, blieb jedoch im Land, während die Frau aus der Grafschaft verwiesen wurde. Die Formulierung „zum 2tenmal“ zeigt, dass es sich nicht um ein einmaliges Vergehen handelte.


1782: „Dorothea Fräncklerin, welche vorgegeben, dass sie v. einem Jäger unter Weegs v. Schweigern im Wald genothzüchtigt worden sey.“

Das Wort „vorgegeben“ verrät die Skepsis des Pfarrers. Ob tatsächliche Vergewaltigung oder Schutzbehauptung, bleibt offen. Fest steht, dass eine Erklärung erwartet wurde und die Benennung eines fremden, nicht greifbaren Täters eine mögliche Strategie war.


1789:
„Der von dem Weibsbild vor Amt angegebene Vater schwur einen körperlichen Eid, dass er nicht der Vater sei, u. das Weibsbild beharrt dennoch auf ihrer Aussage vor dem Hochlöblichen Amt zu Schwaigern.“

Der körperliche Eid gefährdete nach zeitgenössischem Verständnis das Seelenheil. Dass der Mann ihn dennoch leistete und die Frau bei ihrer Aussage blieb, zeigt einen ungelösten Konflikt, dessen Ausgang nicht überliefert ist.


Mobilität, Zuwanderung und Vertreibung

1661: „Heinrich Fahner von Oberhaslich aus der Schweitz Berner Gebiets“
1665: „Martin Banziger von Innspruck“
1668: „Caspar Köppendörffer aus dem Etschland von der Statt Brauneck“
1676: „Martin Gruber aus dem Schweitzerland aus dem Dorff Musta, Kuehhirt alhier“

Die Herkunftsangaben zeigen gezielte Zuwanderung nach dem Dreißigjährigen Krieg. Besonders Schweizer Hirten und Arbeitskräfte aus Tirol und Südtirol erscheinen im Register. Die genaue Herkunft wurde offenbar als bemerkenswert empfunden.


1751: „Sind nachher nach Ungarn gezogen, einige ziehen in der Pfaltz herum, weil ihnen ausgebotten worden.“

Der Eintrag belegt eine Landesverweisung. Der Grund wird nicht genannt; Armut oder ein Vergehen kommen in Betracht. Einige der Betroffenen zogen nach Ungarn, andere hielten sich ohne festen Aufenthalt in der Pfalz auf. Der Fall zeigt, dass Migration nicht immer freiwillig war.


1732: „Pensylvaniam petiit d. 28. April 1732, itinerario obiisse fertur.“

Ein Kind brach mit seiner Familie nach Pennsylvania auf und soll auf der Überfahrt gestorben sein. Die Nachricht gelangte zurück nach Neipperg und wurde im Kirchenbuch vermerkt.


1826: „Philipp Jakob + 30. October 1826 laut TodtsSchein aus America“

Fast ein Jahrhundert später wurde erneut ein Tod in Amerika nachgetragen. Solche Einträge zeigen, dass Kontakte über den Atlantik hinweg bestanden.


Krankheit, Geburt und Tod

1712: „sind Zwilling gebohren; Gemelli 1. Maria Eva, welches im Hauss getaufft worden und nach der Tauff gestorben, 2. ist in der Kirch die sequenti getaufft worden nahmens Catharina“

Zwillingsgeburten galten als besonders riskant. Die Nottaufe im Haus sollte das Seelenheil sichern, während die spätere Taufe des zweiten Kindes bereits als Glücksfall galt.


1739: „tamquam ektroma semestre“

Der Pfarrer verwendete einen griechischen medizinischen Fachbegriff für eine halbjährige Fehlgeburt. Solche gelehrten Wendungen finden sich besonders bei medizinischen Grenzfällen.


1787: „fiel zu Beerwangen … in der Scheunen herab u. war plötzlich des Todes! Herr! erbarme dich seiner Seelen!“

Der Stoßseufzer des Pfarrers verdeutlicht die Sorge um das Seelenheil bei plötzlichem Tod ohne vorbereitende Beichte.


Soldaten, Berufe und Lebenswege

1732: „Jacob Schneider … nun in Kayserlichen Soldaten Diensten“
1737: „Joseph Kehrer … der Zeit Soldat“

Soldatendienst erscheint als zeitlich begrenzte Lebensphase. Männer tauchen im Register häufig im Zusammenhang mit unehelichen Kindern auf.


1789: „Seehospital Chirurgien zu Petesburg“

Der Eintrag belegt weitreichende Lebenswege. Ein in Neipperg Getaufter stand als Chirurg in russischen Diensten.


Schluss

Die Kirchenbücher von Neipperg dokumentieren nicht nur die Amtshandlungen des Pfarrers, sondern bewahren durch ihre Randbemerkungen und Kommentare ein einzigartiges Zeugnis der lokalen Sozialgeschichte. Sie erlauben Einblicke in Herrschaftsverhältnisse, Moralvorstellungen, Mobilität, Krankheit und Tod – und machen das dörfliche Leben zwischen 1647 und 1790 in seltener Dichte greifbar.


4. Schlussbemerkungen

Trotz sorgfältiger Auswertung sind Fehler, unvollständige Angaben oder fehlerhafte Zuordnungen nicht auszuschließen. Hinweise auf Korrekturen und Ergänzungen werden dankbar entgegengenommen und nach Möglichkeit eingearbeitet.
Ein ganz besonderer Dank gilt Dr. Otfried Kies (†) für die Anfertigung der Kirchenbuchumschriften, ohne die die Erstellung dieses Ortsfamilienbuchs deutlich aufwändiger gewesen wäre.

 



Thomas Bugge
Stand: Dezember 2025




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