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Ortsfamilienbuch KulmbachNach einer kirchlichen Anweisung vom Jahr 1533 aus Nürnberg, wiedergegeben in der neuen Kirchenordnung der evangelisch-lutherischen Kirche, waren Taufen und Heiraten aufzuzeichnen. Was auch als Maßnahme gegen die Wiedertäufer vorgesehen war, markiert heute in vielen Kirchengemeinden der damaligen Markgrafschaft Brandenburg von Hof bis Ansbach, heute Gemeinden von Ober- und Mittelfranken, darunter auch Kulmbach, den Beginn der Kirchenbücher. Durch diese Aufzeichnungen wurde die Bevölkerung dieser Gemeinden vollständig erfasst. Die bis 1629 leider sehr lückenhaften Inhalte der Kirchenbücher (KB) von Kulmbach bis 1700 wurden im Ahnenpässe und Familien-Stammbücher aus der Zeit vor 1945 reichen meist vier Generationen und damit etwa bis 1800 zurück. Damit ergibt sich für Kulmbach nach der Wiedergabe aller KB-Inhalte zumindest eine Lücke von 1701 bis 1800. Hier werden ergänzend die Heiraten dieses Zeitraums angegeben. Zudem werden auch die Taufen und Beerdigungen bis 1733 gezeigt. Alle Angaben beziehen sich, soweit nichts anderes angegeben, auf Kulmbach bzw. die Petrikirche als Ausführungsort der Kasualien. Diese selbstverständliche Ortsangabe sowie die immer wiederkehrende Religionsangabe "ev.-luth." wurden deshalb meist nicht erwähnt. Soweit Stadtteile und inzwischen eingemeindete Gemeindeteile erkennbar waren, sind auch diese angegeben. Für das oben angegebene zweite Buch und die hier gezeigten KB-Inhalte wurden zwei Quellen ausgewertet: die zunächst als KB 3 bis 21 ausgewiesenen und bei archion gezeigten KB und die inzwischen ebenfalls bei archion einsehbaren KB 106 und 107. Diese Duplikate bis KB 112 (insgesamt ca.1640-1800) werden inzwischen vom LAELKB (Landesarchiv der ev. Landeskirche Bayern) als Originale ausgewiesen. Quellenangaben mit Bezug auf die Seiten waren wegen der zwei Quellen nicht sinnvoll, stattdessen wurde die Jahresangabe und die Ziffer des Jahreseintrags gewählt. Diese Angaben unterscheiden sich für beide Quellen nur gering. Die achtstelligen und sortierfähigen Quellenangaben beginnen immer mit der Art der Kasualie: T, H, und B (Taufe, Heirat und Beerdigung), gefolgt von der vierstelligen Jahreszahl und der dreistelligen Angabe der Jahresziffer. So bedeutet die Angabe H1763015, dass es sich um den 15. Heiratseintrag von 1763 handelte. Zudem ist bei einigen Seiten auch V (Vorderseite) und R (Rückseite) vermerkt. Weitere Kürzel bei den Quellenangaben bedeuten: BB: Bürgerbuch der Stadt Kulmbach (Wilhelm Lederer 1967), BP: Bayreuthisches Pfarrerbuch (Matthias Simon, 1930), HB: Häuserbuch Kulmbach (Stadtarchiv, unveröffentlicht) und OFB KU II: Ortsfamilien- und Häuserbuch Kulmbach 1630-1700. Die Beerdigungseintragungen gaben dieses Datum und fast immer das Alter des Verstorbenen an. Da zunächst kein Sterbedatum angegeben war, das meistens drei Tage vor der Beerdigung lag, diente dieses letzte Datum zur Rückberechnung des Geburtstags, man schätze auch selbst diesen Termin. Die so berechneten Termine sind zwar ungenau und entsprechend kenntlich gemacht, können aber gut als Richtwerte dienen. Bei sehr starker Abweichung von berechnetem zu einem vorgegebenen Geburts- oder Tauftermin könnte auch eine falsche Zuordnung vorliegen. Für die absolute Richtigkeit der Daten und ihre Zuordnung wird keine Garantie übernommen, ihre Richtigkeit kann mit Hilfe der Quellenangaben bei www.archion.de überprüft werden. |
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Letzter Stand Ortsfamilienbuch Kulmbach: 25.03.2024 |