Ortsfamilienbuch Kirtsch
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Kirtsch auf einer Postkarte um 1910
(als Original im Besitz von Christian Moosberger) |
Aus dem Archiv in Gundelsheim habe ich folgende Information gefunden, der Autor ist mir leider nicht bekannt.
1322
Erste urkundliche Erwähnung des Ortes unter dem Namen "Keureus". Ein "Petrus de Keureus" ist als Zeuge erwähnt.
Üb.1-297-368
1331
Die Burgberger Grafen Nikolaus und Martin, Söhne des "Blawch" verwahren sich dagegen, dass die Sachsen von Mediasch und Schelk den Ort Kirtsch /"Keurusteluk"/ an sich gerissen hätten. Sie geben an, das ihre Besitzrecht dieses Ortes betreffende Urkunde, die ihnen von König Karl ausgestellt worden sei, verloren zu haben. Aus dieser Urkundliehen Mitteilung ergibt sich, dass der Ort ursprunglich Adelsboden war, dann aber mit den freien Gemeinden der 2 Stuhle vereinigt wurde.
Uto.1-483-441
1337
"Petro de Keuruz" ist bei einem Rechtsstreit als Zeuge anwesend und wird dabei unter die "senioribus sediuin de Medies" gezählt.
üb.1-540-490
Somit ist mit dieser Erwähnung die Zugehörigkeit zum Mediascher Stuhl nachgewiesen.
1359
Als Mitglieder der Mediascher Stuhlsversamislung werden unter andern genannt:"Comes Stephanus" und alle Aelteste von Körtz".
Ub.II-743-158
1365
König Ludwig stellt fest, dass die Richter, Aeltesten, Geschworenen und alle Bürger und Hospites der Stuhle Mediasch und Schelk /"sedium Medyes et de Selk"/ ihm allezeit treu gedient haben. Indem er nun diese Dienste in Betracht zieht, erlaubt er den Bewohnern der Zwei Stühle, dass sie neugewählte Pfarrer, die in solchen Pfarreien dienen sollen, in denen der Pfarrern nur eine Zehntquarte ergeben wird, in Zukunft unmittelbar durch den siebenbürgischen Bischcf bestätigen lassen dürfen. Bis dahin seien solche Pfarrer zuerst vom König selbst bestätigt worden. Als Bittsteller vor den König treten die Grafen Petrus, Sohn des Stephan und Petrus, Sohn des Petrus von Kirtsch /"Kuras"/ auf, die im Markte Hetzeldorf des Mediascher Stuhles wohnen. /"In nostra civitate Ecczel dictae sedis Medyes residentes"/ Es handele sich hier wahrschelnlich um die Gemeinden Kirtsch, Bogeschdorf, Wölz und Baasen, die ehemals als untertänige Gemeinden wahrscheinlicn zur Kokelbürg gehörten, so dass der König, vor ihrer Erhebung zur freien Gemeinden, ihr Eigenkirchenherr gewesen ist. Als solcher scheint nun der König auch noch nach der Vereinigung dieser Gemeinden mit dem Königsbodengebiet der Zwei Stühle, in denselben eben bis 1365 das Bestätigungsrecht den Pfarrern gegenüber ausgeübt zu haben.
Ub.II-833-229/230, und Müller G.E. :Arch.48/409-410
1366
Vor dem Landtag in Thorenburg klagt der Adlige Ladislaus von Zuckmantel über Gewalttaten der Sachsen von Bogeschdorf "/Bagath" und Kirtsch /"Keurus"/. Der Kläger haben zusammen mit dem Adligen Stephanus von Kend eine Brücke über die kleine Kokel gebaut und daselbst auf Grund königlicher Privilegien, Bruckenmaut eingehoben. Unwillig darüber wären die Sachsen von Kirtsch und Bogeschdorf in dss Haus des Thomas von Kend, des Vaters von Stephan eingebrochen, hätten denselben getötet, das Haus geplündert und viel Gut weggeführt. Auch die königlichen Privilegien die Briickermaut betreffend seien bei dieser Gelegenheit fortgeführt worden.
Üb. II-847-241
1430
Pfarrer Ladislaus von Hetzeldorf und seine Verwandten erheben Ansprüche auf das erbliche Richtertum der Gemeinde Kirtsch /"Kewres"/. Der Hann, die Geschworenen und Hospites von Kirtsch widersprechen und erklären, dass wohl einst Graf Kaspar von Hetzeldorf von ihnen zum Erbgräf gewählt worden sei, aber nur auf Lebensdauer. Er habe jedoch das Amt weder angenommen noch ausgeübt. Nun legen die Hetzeldorfer Grafen eine Urkunde der Hermannstadter Provinz der Sieben Stuhle vor, aus der sich ergibt, dass das erbliche Richteramt von Kirtsch tatsächlich ihnen rechtlich zustehe. Auf Grund dieser Urkunde spricht das Woiwodalgericht den Hetzeldorfer Grafen das Erbrichteramt von Kirtsch zu. Ob diese jedoch dadurch wirklich für längere Zeit auch in den ungestörten Besitz dieses Amtes gelangt sind, ist unbekannt.
Ub.IV-2102-419
1444
Es ist urkundlich ein Versuch nachweisbar den Ort vom Königsboden loszureissen und dem Adelsboden des Kokelburger Komitates anzugliedern. Auf Grund einer königlichen Verleihung lassen sich die Adligen Blasius de Egerwar und Ladislaus de Ugra in den Besitz des Ortes einführen. Der Ort wird "Keresfalwa" im Kokelburger Komitat in den Distrikten Mediasch/"Megyeszeek"/ und Schelk /"Selkszeek"/ genannt. Es erweckt den Eindruck, dass die Ürkundenschreiber der Meinung waren, dass die Stühle Mediasch und Schelk gleichsam eine Unterabteilung des Kokelburger Komitates darstellen würden. Die Einführung der neuen Besitzer soll vorgenommen werden, als "Nißolsus Gereb" wohl als Vertreter der 2 Stühle, dagegen Einspruch erhob. Er wird nun vor das Woiwodalgericht zitiert. Der weitere Verlauf des Rechtsstreites ist unbekannt.
Ub.V-2475-127
1452
Der Vizewoiwode urkundet in Kirtsch \/"datum in Kewres"\/.
Ub.V-2784-352
1453
Beide Visewoiwode urkunden in Kirtsch \/"datum in Kerus"\/.
Ub.V-2804-364
1454
Ein anderesmal im nächsten jsiir ebenfalls \/"datum in Kevres"\/.
Ub.V-2918-452, Ub.V-292C-453
1459
Abermals urkunden beide Vizewoiwoden in Kirtöch \/"datum in Kews"\/.
Ub.V-3191-61
1516
Der Ort /"Koresch"/ wird als freie Gemeinde des Mediascher Stuhles aufgezählt. Dabei wird festgestellt, dass hier 59 "Hausgenossen", 3 Witwen, 2 Hirte und ein "Scholasticus" wohnhaft sind.
Arch. 10/231
1532
Kirtsch /"Keyroza"/ wird mit 74 Witwen zu den freien Gemeinden der "czwen styllen" gerechnet. Quellen zur Gesch. von Kronstadt
II/282 II
l566
Die Kapitelbruderschaft des Kapitele von: "Bogatz" kommt in "Keuress" zusammen; und beschliesst hier "statuta seu artiouli11".
Teutseh F.: Ss.Schulordnungen I/19
1650-1651
Es wird bei der Kirchenvisitation festgestellt, dass die Burschen in Kirtsch su langes Haar haben und darum vom Sakrament ausgeschlossen werden sollten.
Teutsch Fr.: Kirchengesch. 1/467
1673
Fürst Apafi kommt mit Gefolge nach Bogeschdorf und Kirtsch.
Werner Viktor: Mediasch im 17.Jahrhundert 3.6
l678
Wegen der Besetzung der Pfarrei von Kirtsch bricht ein Streit zwischen Bischof Adami und dem Stadtrat von Mediasch aus. Der Bischof schreibt in harten und groben Worten an den Rat und wirft diesem Simonie vor.
Teutsch Fr.: I/559-560, Kirchengeschichte
1764
Die Kirchengeme±nde ist der Familie von Heydendorff in Mediasch verschuldet und bezahlt Zinsen.
\/Kirchenrechnung\/
1870
Neun Bewohner des Ortes, darunter der Notär Friedrich,der Lehrer P. Schuller und der Organist Krauss, gründen die "Fortschrittgesellachaft Vorwärts". Den Statuten gemäss war ihr Zweck einen Fond zur, Ablösung des Schullohns zu schaffen und durch jedes erlaubte Mittel das allgemeinste Wohl im Dorf zu fördern. Die Beiträge sollten aus einer Einrichtung von 5 Kreuzern bestehen, dann bei jeder Ernte und jedem Herbst freiwillige Gaben von Naturalien sein. Der Verein hatte Ende 1879 ein Vermögen von 871 Gulden, 51 Liter Frucht und 107 Eimer Wein. Die Naturalien waren in der Kirchenburg aufbewahrt. Der Verein entschloss sich unter die Aufsicht des Presbyteriums zu treten.
Teutsch G.D. :Generalkirchenvisitationen 1925/356
Anmerkung Notär = Österreich -> Amtmann
1879
Ein Rumäne ist Richter.
Gedenkbuch
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