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Bevolkingsreconstructie Reicholzheim
Familiebericht


Johannes MATZER [1]

06.12.1718 in Reicholzheim
26.04.1772 in Reicholzheim
Taufpate war Johannes Weber 1692; war selber Taufpate vom ortsfremden Zwillingskind Johannes Mahler 1749, dessen Vater Balthasar für den Würzburger Landesherrn als Subinspector arbeitete. Starb ledig mit 53 Jahren. Er war der blinde Hans, der 1753 wegen Diebstahls angezeigt und von der Inquisition vernommen wurde. Er hatte als 24jähriger seinen Nachbarn, den beiden Alten Hans Jörg Büttel und Wilhelm Ank beträchtliche Geldbeträge entwendet und dieses Geld offenbar klug angelegt. Nachdem er durch eine Hinwendung zum christlichen Glauben seine Tat gestanden hatte und Wiedergutmachung angeboten hatte, wurde er statt der eigentlich vorgeschriebenen Todesstrafe mit einem milden Urteil lediglich zu öffentlicher Züchtigung verurteilt.

Aus dem im Staatsarchiv aufgefundenen Gutachten der Inquisition (Umschrift in etwas modernere Sprache und Orthographie):

"Hans Jörg Büttel und dessen Stiefvater Wilhelm Anck, zwei alten Männern in Reicholzheim, wurde im Jahr 1742 aus ihren in der Schlafkammer stehenden Truhen kurz hintereinander etwas Geld entwendet. Sie wohnten in zwei getrennten Häusern, doch nahe beisammen, und hatten ihres Nachbarn Sohn in Verdacht, Hans Matzer mit Namen – welcher kaum so viel Augenlicht hatte, dass er in seinem Geburtsort zu Reicholzheim die Gassen und Häuser unterscheiden konnte und deswegen der blinde Hans genannt wird – weil derselbe gleich einem Kind in ihren Häusern täglich ein- und ausgegangen ist. Sie konnten aber ihren geschöpften Verdacht mit gar nichts belegen.

Die genannten beiden Alten äußerten ihren Verdacht öfter, sagten aber niemals aus, wie viel ihnen eigentlich entwendet worden, oder was es für Geldsorten gewesen seien. Im Jahr 1744 kampierte die österreichische Armee bei Reicholzheim, und das Jahr darauf gab oben genannter Hans Matzer vor, es hätte ihm ein Soldat – welcher einen in seines Vaters Haus untergebrachten Offizier bedient habe – einen Beutel voll Geld gegeben, mit der Bemerkung, wenn er nicht mehr zurück komme, solle Matzer das Geld zu seinem Lebensunterhalt verwenden. Weil diesen Angaben niemand vernünftigerweise glauben konnte, erhielt wegen der davor entwendeten Gelder die über ihn vorher schon gehegte Mutmaßung neue Nahrung, ohne dass jedoch weiteres auszumachen gewesen wäre.

Als dieses Jahr, 1753, die M.P.I. Missionsgesellschaft nach Reicholzheim kam, ging der blinde Matzer in sich, beichtete seinen Diebstahl und begab sich kurz darauf zu dem Pater Superior genannter heiliger Mission in des Schultheißen Haus, wo derselbe logierte, und beriet sich mit ihm, wie eine Wiedergutmachung am besten geschehen könnte. Dieses sahen und bemerkten die Erben des bestohlenen Büttel und Anck – beide Alte waren inzwischen verstorben – und Andreas Bühlmann, der Schwiegersohn Hans Jörg Büttels, rief den Hans Matzer zu sich und fragte ihn, was er bei den M.P.I. Missionaren getan habe. Der einfältige Matzer sagte anfänglich, es wäre ihm verboten und er dürfe es nicht sagen, aber da Bühlmann weiter in ihn drang, erzählte er schließlich den ganzen Verlauf der Sache, die unter folgenden Umständen geschah: er, Matzer hätte einmal gemerkt, dass der Schlüssel zu des Büttels Geldtruhe in einem an der Bettlade hängenden Bastgesteck verwahrt wurde. Als er einmal allein mit dem jungen Bastian Büttel im Haus gewesen sei, habe er denselben nach einem Messer geschickt, und inzwischen mit dem aus dem Bast genommenen Schlüssel die Truhe geöffnet, das Geld heraus genommen und, nachdem er die Truhe erneut verschlossen hatte, den Schlüssel wiederum in den Bast getan. Das gleiche habe er bei Wilhelm Anck praktiziert, wo er beobachtet hatte, dass derselbe den Schlüssel der Geldtruhe unter der Truhe verborgen hielt, welchen er dann, als er einmal allein im Haus gewesen sei, hervorgeholt und auf oben beschriebene Art das Geld entwendete.

Nachdem nun der Delinquent Hans Matzer dieses dem Bühlmann und Büttel eröffnet hatte, hat er sich zu Jörg Goldschmidt, seinem Vormund in Reicholzheim, begeben, und demselben freiwillig eröffnet und eingestanden, dass er ihm an Viehfutter und anderen Kleinigkeiten nach und nach Verschiedenes entwendet habe, mit dem Angebot, was er noch in Naturalien zur Wiedergutmachung habe, und jedenfalls gewissenhaft und alles, dessen er sich erinnern könne, mit Geld zu bezahlen. Dieses Angebot wurde auch von Herrn Goldschmidt angenommen, der sich vorläufig auf einen Gulden Wiedergutmachungssumme mit Matzer geeinigt hat. Dennoch hat er neben den oben genannten Büttel und Bühlmann die Anzeige hier erstattet, mit der Bemerkung, dass die Sache von Matzer selbst bereits an verschiedenen anderen Orten erzählt worden sei und bereits in ganz Reicholzheim bekannt sei. Büttel und Bühlmann erwähnten ferner, Matzer habe auch ihnen wegen des ihrem Vater respektive Schwiegervater entwendeten Gelds Wiedergutmachung angeboten, allerdings nicht mehr als 77 bis 78 Gulden. Obwohl ihnen zwar die genaue Summe des entwendeten Geldes unbekannt sei, habe Matzer ein Vielfaches dieses Wertes in Reicholzheim auf Kapitalien ausstehen, was vermutlich lauter entwendetes Geld sei, denn Matzer wäre außer Stande, selber etwas zu verdienen und dadurch zu Geld zu kommen. Darum wollten Sie bitten, die Sache behördlich zu untersuchen.

Daraufhin wurde Hans Matzer, 37 Jahre alt, zur Inquisition geladen, wo er in den mit ihm vorgenommenen gütlichen Verhören ... frei bekannt und eingestanden hat, dass er anno 1742 oder 1743 dem alten Hans Jörg Büttel 37 Gulden und 30 Kreuzer, dann dem Wilhelm Anck etwa 40 Gulden aus ihren mit dem aufgefundenen Schlüssel geöffneten Truhen gestohlen und das Geld anfänglich versteckt, schließlich aber 1745 als Kapital ausgeliehen und so vermehrt habe.

Außerdem gestand er dem Inquisitor während der Befragungen Nr. 9 und 10, dem Jörg Goldschmidt Dinkel und Viehfutter im Wert von ungefähr 7 Gulden, nebst anderen Kleinigkeiten, im Laufe von vier bis fünf Jahren nach und nach entwendet zu haben. Bei dieser Aussage ist er auch während der Befragung Nr. 38 geblieben.

Aus vorgehenden Fakten ergibt sich demnach

1. dass gute Gründe für die Untersuchung der Inquisition vorhanden gewesen sind

2. der Prozess um so mehr für beschlossen angenommen werden kann, weil Matzer durch sein freiwilliges Geständnis selbst hierzu Anlass gegeben hat, sich außer diesem Geständnis aber nicht das mindeste Beweismittel finden lässt – zumal dessen zwei Schwäger, Joseph Koch und Thomas Amend, an Eides Statt ausgesagt haben ..., dass der Inquisit Matzer bei seiner Haushaltung Geld zu verdienen Gelegenheit gehabt, und auch durch die väterliche Erbschaft einiges Geld erworben haben mag. Das ist um so mehr glaubhaft, weil Matzer sich reumütig zu Gott bekehrt und selbst angezeigt hat, woraus sich schließen lässt, dass wenn er sich mit Gott nicht vollkommen versöhnen wollte, er eher geschwiegen als nur zum Teil sein Verbrechen angegeben haben würde.

3. obwohl Wilhelm Anck und Hans Jörg Büttel verstorben sind, ohne beschwören zu können, ob und was und wie viel ihnen gestohlen worden sei, und auch Jörg Goldschmidt von sich aus nicht sagen kann, was ihm genau entwendet worden ist, so bin ich doch der Meinung, dass Corpus delicti offenbare sich aus der Tatsache, dass Wilhelm Anck und Hans Jörg Büttel nicht nur ihren nächsten Freunden, sondern auch vielen anderen Leuten in Reicholzheim geklagt hatten, dass ihnen ihr Geld gestohlen worden sei, und mit dieser Aussage in Gott verstorben sind. Jörg Goldschmidt aber, obwohl er eigentlich nicht sagen kann, was und wie viel ihm an Viehfutter und Dinkel entwendet worden ist, weiß doch so viel, dass dergleichen Sachen ihm weggekommen sind, und hat daneben anerkannt, dass dasjenige, was ihm an Naturalien zur Wiedergutmachung erstattet worden ist, sein ehrliches Eigentum gewesen ist.

4. demnach ergibt sich, dass der Delinquent Matzer tatsächlich zwei, obwohl heimliche, ohne Einsteigen und Aufbrechen, jedoch große Diebstähle begangen hat, die beide 50 Solidos an Wert weit überschreiten, und ferner mehrere geringe Diebstähle begangen hat, die nach seinem eigenen Geständnis im Laufe von vier bis fünf Jahren stattfanden.

Dazu steht in der Peinlichen Halsgerichtsordnung (Strafgerichtsbuch) in Art. 162 wörtlich geschrieben: „soll aber jemand, der zum dritten mal gestohlen hat, und dieses Diebstahls aus gutem Grund, mit Hilfe von Erfahrung und Wahrheit verurteilt wird, ein übler Wiederholungstäter genannt und einem Vergewaltiger gleich geachtet werden, und soll darum der Mann mit dem Strang, die Frau mit Wasser, oder in anderer Weise, nach Sitte jedes Landes, vom Leben zum Tod gebracht werden.“

Weil im Gesetz nach dem dritten Diebstahl die Todesstrafe vorgeschrieben ist, scheint kein Zweifel zu sein, dass der Delinquent nach dieser Strafgerichtsordnung vom Leben zum Tod mit dem Strang um so mehr hinzurichten sei, als derselbe, wie oben angeführt, mehr als drei, und darunter zwei beträchtliche – einen fürstlichen Goldgulden oder ungarischen Dukaten nach ihrem damaligen Wert weit übersteigende – Diebstähle begangen und in diesem Diebesleben vier bis fünf Jahre zugebracht hat.

5. dessen ungeachtet bin ich doch mit ... und anderen Rechtslehren der juristisch begründeten Meinung, dass der mehrmals genannte Delinquent Hans Matzer wegen der von ihm begangenen Diebereien keineswegs mit der Todesstrafe, wohl aber mit angemessener richterlicher Kerkerhaft und nachfolgender Verbannung wegen Diebstahls bestraft und angesehen werden kann, und das hauptsächlich darum, weil er, ehe er zur Inquisition geladen wurde, in sich gegangen, seinen Fehler bereut, mit Jörg Goldschmidt wegen der entwendeten Sachen sich geeinigt, und auch den Erben von Anck und Büttel freiwillig angeboten hat, die gestohlenen Gelder zu ersetzen.
...
Obwohl nun all dies bei dem Delinquenten zutrifft und überdies in rechtliche Erwägung gezogen werden muss, dass er noch nie wegen seiner Verbrechen zur Rechenschaft gezogen worden ist – was doch viele auch bei einfachem Diebstahl mit Kapitalstrafen fordern – bleibt es doch unabänderlich bei meiner obigen Meinung, dass der Delinquent Hans Matzer von der Strafe durch Erhängen zu begnadigen, wohl aber mit einer angemessener Kerkerhaft und Verbannung wegen Diebstahls zu bestrafen wäre. Nachdem aber die Verbannung bei ihm als einem Blinden unpraktikabel, durch die Einkerkerung hingegen andern kein sonderliches Exempel gegeben wird – welches doch nötig zu sein scheint – bin ich der unmaßgeblichen Meinung, dass zwar genannter Matzer wohlverdient hätte, auf den Schandpranger gestellt und mit Ruten öffentlich gezüchtigt zu werden, dieses aber, ohne vom Strafrecht abzugehen, anbetracht seines reumütigen Verhaltens, der miserablen leiblichen Konstitution, und der vielen ehrlichen Freunde wegen, die er in Reicholzheim hat, dahingehend abgeändert werden könnte, dass der Delinquent Hans Matzer auf dem Rathaus in Gegenwart der Jugend, ihm zur wohlverdienten Strafe, andern aber zu abscheulichem Exempel, mit Ruten oder Steißgerten wohl und gelinde abgestraft würde.

Zur Rettung der Besseren,
Anton Wöhr, Konsulent"

Der Blinde Hans ist dann offenbar nicht gehängt worden und hat jedenfalls das Gerichtsverfahren noch um fast zwanzig Jahre überlebt
Huwelijken / Partnerschappen Kinderen
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Ouders Broers en Zusters
Vader: Hans Jörg MATZER
✶ 24.07.1679 in Reicholzheim
† 12.12.1753 in Reicholzheim
Hans Michael MATZER ✶ 19.02.1706 in Reicholzheim, † 28.01.1757 in Reicholzheim
Jörg Michael MATZER ✶ 12.12.1707 in Reicholzheim
Gertraud MATZER ✶ 29.02.1712 in Reicholzheim, † 26.10.1800 in Reicholzheim
Maria Eva MATZER ✶ 13.06.1723 in Reicholzheim, † 21.01.1797 in Reicholzheim
Magdalena MATZER ✶ 14.12.1725 in Reicholzheim, † 06.01.1772 in Reicholzheim
Moeder: Barbara SPEIER
✶ 15.08.1685 in Reicholzheim
† 02.03.1760 in Reicholzheim

Bronnen
[1] Kirchliches Familienregister Reicholzheim, Baden-württembergisches Staatsarchiv Wertheim im Kloster Bronnbach Signatur J3 Nr. 208: Gutachten des Consulenten Anton Wöhr zu einer Diebstahlsklage gegen den blinden Hans Matzer aus Reicholzheim 1753

Laatste update: 13.10.2022


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In dit familiebericht is alle informatie over Johannes MATZER samengevat. De genoemde namen (mits dataprotektie) hebben een link naar familieberichten van de uitgekozen persoon.
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